The Swiss Society for Anatomy, Histology, and Embryology
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Travel Grants of the SSAHE

The SSAHE assigns travel grants provided by the Swiss Academy of Science. Responsible for the attribution of these grants is the board of the SSAHE.

 

downloads:
Travel Grants Instructions
Application Form for Travel Grants

 

DE - FR

 

Richtlinien für die Ausrichtung von SGAHE-Reisebeiträgen

Die Schweizerische Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT) stellt unserer Gesellschaft auf Gesuch hin (jährlich zu erneuern) finanzielle Mittel zur Verfügung zur Förderung unseres wissenschaftlichen Nachwuchses. Die Mittel sind dazu zu verwenden, jüngeren Forschern den aktiven Besuch von internationalen Tagungen und Kongressen zu erleichtern.

 

Für die Zusprache von Beiträgen ist der Vorstand der SGAHE zuständig. Die Mittel werden vom Sekretär verwaltet, der auch jährlich mit der SCNAT abrechnet (nicht verwendete Gelder werden der SCNAT zurückerstattet).

 

An die Ausrichtung von Reisebeiträgen sind folgende Bedingungen geknüpft:

 

  • Nur Postgraduierte, die in einem Schweizerischen Morphologischen Institut arbeiten, können bis maximal 5 Jahre nach dem letzten Abschluss einen Antrag stellen. Aufgrund der begrenzten Mittel der SGAHE und der neuen strengen Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Naturwissenschaften (SCNAT), können wir nur noch junge Nachwuchswissenschaftler, die ihr Doktorat noch nicht oder erst vor sehr kurzer Zeit abgeschlossen haben, unterstützen.
  • Es muss der Nachweis erbracht werden, dass der(ie) Gesuchsteller(in) sich am Kongress, sei es mit einem Vortrag oder Poster, aktiv beteiligt.
  • Das Gesuch muss vor dem Kongress an den Präsidenten der SGAHE eingereicht werden. Dem Schreiben sind beizulegen: Curriculum vitae, Publikationsliste, Empfehlungsschreiben des Arbeitsgruppenleiters, Reisekostenvoranschlag (z.B. Offerte eines Reisebüros), Angaben zum Kongress.
  • Ist der/die Gesuchsteller(in) nicht selbst Mitglied der Gesellschaft, ist ausserdem eine befürwortende Stellungnahme eines Mitglieds beizufügen. Bei Zusprache von Reisebeiträgen sind sie gebeten, den am Kongress gezeigten Beitrag an der darauf folgenden Tagung der SGAHE als Poster vorzustellen.

 

Über die Zusprache und die Beitragshöhe entscheidet der Vorstand (Europa: max. CHF 600.-, Übersee: max. CHF 1’200.-). Der Entscheid des Vorstandes ist nicht anfechtbar.

 

Der(ie) Gesuchsteller(in) kann nur einen Beitrag pro Jahr erhalten. Jede(r) Kandidat(in) kann maximal CHF 2'400.- als Reisekostenbeitrag erhalten. Es liegt in der Kompetenz des Vorstandes, in Einzelfällen höhere Beträge zuzusprechen.

(11.10.2002)

 

Mai 18, 2010

 

 

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